Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Primiz
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Primas
1Primat
2Primat
primaterzbischöflich
Primatstift
Prime
Primeglocke
Primezeit
Primgeld
(primieren)
Primiz
, f., m.
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urspr. Erstlingsfrüchte als Opfer; rechtlich nur in der Schweiz: Abgabe der Landbevölkerung an den Gemeindegeistlichen
- die uszeichung ... gab er der kilchen ... mit allen den rechten, nützen und früchten, primizen, zechenden, nüwbrüchen, opferen ..., das einer ... lütkilchen zůgehört1480/90 StretlingerChr. 39
- das ... ein jeglicher undertan ... verbunden syn solle dem kilchherren ... alle jar ein mäß wicken um der primitz wegen ... zu entrichten1580 ZSchweizR. 22 (1882) RQ. 67
- welche primitz besagter St. zuentrichten nicht schuldig ze syn vermeint, diewyl er kein hushaltung hinder bemelter parochien hette1586 ZSchweizR. 22 (1882) RQ. 81
- daß die primizen in allen drei fällen [Leute wohnen bei ihren Eltern oder mit anderen zusammen] geschuldet seien1705 BernStR. VI 1 S. 667Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- zu dem ende sollen in dem dorfe Grosshöchstetten alle hintersässen- und herrschaftsabgaben,... primiz,... unseren gnädigen herren [der stadt Bern] vorgelegt werden1791 ArchBern 25 (1920) 13