Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Priorität

Priorität

, f.

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Vorrecht, Vorzug, Vorrang, insb. als Recht eines Gläubigers auf vorrangige Befriedigung
  • dem jenigen, der zum ersten den kummer erlanget, an seiner priorität und nähern handt, wo er sich darauff bereufft, unschedlich
    1562/77 LünebNGO. 359
  • dieweill dan die ... eingeführten exempla überflüssig demonstriren, das dem uhralten cammerbrauch nach die säz vor allen anderen creditoren in die priorität ... gesezt
    1601 Chorinsky ohne Seitenangabe
  • [die Erben sollen] nach inhalt der erkhandten prioritet die glaubiger befridigen
    1616/29 OÖLTfl.(Strätz) III 28 § 3
  • nach den negsten namen- und stammens-befreundten aber stehet [beim Verkauf von Lehen] dem lechensherrn die priorität bevor
    1616/29 OÖLTfl.(Strätz) VI 20 § 5
  • [Übschr.:] von denen glaͤubigern, welche ... ex personali privilegio eine prioritaͤt und vorzug haben
    1622 SächsGO. 1107
  • wan es sich zuetruege, das die glaubiger wegen der prioritet oder vorgangs, aneinander geriethen, sollen die commissary selbige ... aufß kürzest vernemben, vnd so dan eines vnd andern behelff in jhrer relation einbringen
    1654 NÖLO. I 75 § 6
  • wan die steüer und landsanlagen bei unsern getreüen vier landständen inner drei jahrn von zeit derselben erlegungstermin an zu raithen aus nachläßigkeit nicht gefordert werden, so verjähret sich dardurch sowohl der drei obern als des vierten stands sonst habende prioritet, und gewinnen alle glaubiger welche auf des restanten güetern ältere rechtlich oder gerichtliche pfandschaften haben vor solchen steüern und landanlagen den vorzug
    1654 NÖLO. II 31 § 10
  • vierttens darff er [Schuldner] auß den glaubigern wan er nicht aigentlich waiß, welcher die prioritet hat, einen vor dem andern bezahlen
    1654 NÖLO. III 28 § 3
  • wie der creditoren, welche in concursu zusammen kommen, fuͤnff classes seyn ..., als soll der urtheilsfasser solcher classes folgen, darin die creditores und deren ordnung vertheilen und die prioritaͤt reguliren
    1673 Dähnert,Samml. III 274
  • bey ... concursen [sollen unsere Beamten] ...dahin sehen, das wir oder unsere aͤmter die prioritaͤt erlangen
    1688 SlgOrgVerwGBrschw. 365
  • im fall ... aus dem concurs-guth durch den verkauf, so viel geld, als zu aller creditoren befriedigung noͤthig, nicht zu erlangen waͤre, alsdann soll mit dem verkauf eingehalten, zur loͤsung geschritten, und zwar wohl dabey observiret werden, daß man ... nur bey den posterioribus creditoribus zu deren bezahlung das kauf-geld nicht zulanget, secundum ordinem ihrer prioritaͤt, ob sie die loͤsung thun wollen, die anfrage thue: gestehet sich dann einer oder der andere dazu, behaͤlt der letzte loͤser das haus oder guth
    1705 CCHolsat. II 1065
  • wann eine sententia definitiva uͤber die prioritaͤt ertheilt worden, ist dasjenige denen creditoribus auszuzahlen, die dabey acquiescirt haben, wann andere noch wegen der prioritaͤt strittig seyn
    1721 KlugeBeamte IV 479
  • immaaßen das gericht ... in erkennung der prioritaet [der creditoren] nicht leicht aberriren kann
    1724 MittKönigsberg 2 (1910) 182
  • dahero gewinnet das stillschweigende unterpfand ... eine prioritaͤt und vorzug ... wider die chyrographar oder handschrifts-glaubiger
    1752 Greneck 204 (§ 9 Anm. a)
  • [es wird] verordnet, daß die zeitfolge der anmeldung auch die priorität im hypothekenbuch bestimmen ... solle
    1818 Landsberg,Gutachten 231
  • die hypothekenordnung enthält das princip, daß die zeitfolge der anmeldung oder präsentation zum hypothekenbuche die priorität bei der eintragung bestimmen solle
    1818 Landsberg,Gutachten 227
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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