Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Prioritätserkenntnis
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Prioritätserkenntnis
, f., n.
wie Prioritäturteil
- da es zur prioritet-erkhandtnus khombt, ziechen ... die befreite glaubiger ... der ordnung nach den andern ... bevor1616/29 OÖLTfl.(Strätz) III 28 § 10
- das den koͤniglichen salarienkassen in concursen gebuͤhrende vorzugsrecht stehet auch den salarienkassen der ober-bergaͤmter und der von denselben abhaͤngenden bergaͤmter dergestalt zu, daß sie in anlehnung der ihnen gebuͤhrenden ruͤckstaͤnde in der prioritaͤtserkenntnissen auf die gleiche art wie die uͤbrigen koͤnigl. salarienkassen anzusetzen sind1799 NCCPruss. X 2715Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- man sollte ... den trauerkosten [der Familie beim Tod des Gemeinschuldners] ... billig keinen vorzug in den prioritaͤtserkenntnissen weiter zugestehen1801 Hagemann,PractErört. III 222Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- der zweck der prioritaͤtserkenntnisse ist ja nicht, den factischen werth der forderungen zu bestimmen, sondern nur uͤber das recht zu entscheiden1823 StaatsbMag. III 245Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Kiel
- das prioritäts-erkennntiß ist dann erst abzufassen, wenn uͤber saͤmtliche forderungen definitiv erkannt werden kann1825 SammlArnsberg I 14
- sobald das prioritätserkenntniß rechtskräftig geworden, wird zur wirklichen subhastation oder vergantung des gutes geschritten1827 Puchta,Beitr. II 34Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte