Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Prioritätsschein
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Prioritätsrecht
Prioritätsschein
, m.
Dokument über den Vorrang eines Gläubigers
vgl.
Priorität
- die verobligirte außstaͤnd betreffend / indeme nemblich vor jahren von einem oder anderem restanten eine obligation umb seine schuldig geweste lands-anlagen in gewisser bestimbten zeit zubezahlen angenommen: hingegen ihm eine einnehmer-ambts-quittung / als wann die außstaͤnd wuͤrcklich bezahlt waͤren / wie auch destwegen ein prioritaͤt-schein von denen verordneten hinauß gebenÖstExekO.1671 S. 310Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg