Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Prioritätsschein

Prioritätsschein

, m.

Dokument über den Vorrang eines Gläubigers
vgl. Priorität
  • die verobligirte außstaͤnd betreffend / indeme nemblich vor jahren von einem oder anderem restanten eine obligation umb seine schuldig geweste lands-anlagen in gewisser bestimbten zeit zubezahlen angenommen: hingegen ihm eine einnehmer-ambts-quittung / als wann die außstaͤnd wuͤrcklich bezahlt waͤren / wie auch destwegen ein prioritaͤt-schein von denen verordneten hinauß geben
    ÖstExekO.1671 S. 310