Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Prioritätsurteil

Prioritätsurteil

, n., f.

Urteil über die Rangfolge der Gläubiger bei einem Konkursverfahren
  • da einer aus rechtmeßigen ursachen bonis cediert und seine sachen zu ordentlichen crida und prioritet-urtl zwischen den creditorn khommen, so khan der debitor ... sich cessionis bonorum exceptione wider den glaubiger ... gebrauchen
    1616/29 OÖLTfl.(Strätz) II 29 § 41
  • so ist uns ... fuͤr getragen worden, wie ihr, zu mahl wegen der concursum der glaͤubger in unterschiedenen sachen gehindert wuͤrdet, daß ihr nicht koͤntet zur publication der prioritæt-urthel gelangen
    1674 CCMarch. II 1 Sp. 166
  • concurs angestellet, prioritaͤt urtell mitt zweyen der geschwornen maͤnnern erkandt
    1692 NStaatsbMag. I 912
  • [es ist] zu bedauern, daß auch vermoͤgliche burger ins gemein alhier irem neben-burger nicht gern auff pfaͤnder ausleyhen und dahero mancher geldbeduͤrfftiger ... mit keinem vorleyhen bey der burgerschafft auffzukommen vermag, angesehen vermuthlich mn in dem irrigen wahn begriffen ist, ob muͤste der pfandhabende darleiher bey ereignenden concurs des schuldners seiner glaubiger, und da dessen vermoͤgen in e(inem) ... stattgericht erwaͤchst, jederzeit die pfaͤnder dahin simpliciter ad massam liffern, und seiner stelle in der prioritaͤt-urthel gleichwohl gewaͤrtig sein, da doch, wann jemand bey dem pfandbuch versichert wird, solcher glaubiger andern, ob sie schon eine aͤltere ausdruckliche general-hypothek vor sich haben, ohnstreitig vorgehet
    1692 UrkJudRegensb. 450
  • weil die classirung der creditoren nach denen statutis locorum variiren / und des debitoris bona, besonders der haus-leute waaren / sich in verschiedenen orten befinden koͤnnen / so ist diese regul in acht zu nehmen / daß / soviel die unbeweglichen guͤter betrifft / nach denen rechten gesprochen werden soll / welche an dem ort wo die immobilia liegen / gebraͤuchlich sein; ratione der beweglichen aber / die rechte des orts / in welchen der schuldner seine wohnung gehabt hat / observiret / und nach denselben prioritaͤt-urtel abgefasset werden soll
    1721 KlugeBeamte IV 480
  • in ... conformitaͤt mit und nebst denenselben die prioritaͤtsurtel in der s. concurssache der obergemeldeten passus halber abzufassen habt
    1730 SystSammlSchleswH. II 1 S. 203
  • [Übschr.:] taxa, wornach bey der goͤttingischen vniversitaͤt, so wohl die gerichts-gebuͤhren als accidentien fuͤr die gerichts-bedienstete einzuheben. ... fuͤr eine prioritaͤts urthel 1 thlr
    1736 BrschwLO. I 774
  • so solle in diesem fall, wo die sache unter ihnen [Gläubiger] allein des vorgangs halber zu streit kommet, nicht sowohl auf die erstigkeit der zeit als vielmehr auf den besitzer derer neueren hauß- und kaufbriefe gesehen, mithin dieser jenem in prioritäts-urteln vorgesetzet werden
    1736 Regensburg/Schmelzeisen,PolO. 509
  • auf stempel-bogen à sechs groschen sollen geschrieben werden ... definitiv- oder prioritæt-urthel 
    1743 VerordnAnhDessau I 23
  • bey entstandenem concurs hat der gutsherr vor den erben ... ein vorzugsrecht, und soll in der prioritaͤts-urthel sofort nach den oneribus publicis allen uͤbrigen glaͤubigern vorgesetzt werden
    1745 BrschwWolfenbPromt. I 235
  • weil die glaͤubiger nicht einerley forderungen haben, so werden sie in verschiedene classen getheilet; es verfahren auch gemeiniglich die glaͤubiger untereinander super prioritate; und wenn alles dieses geschehen, so erfolgt des richters spruch, welcher ein classifications-, designations-, locations-, oder prioritaͤts-urthel genennet wird
    1776 Krünitz,Enzykl. VIII 305
  • bey jenen grundunterthanen, mit welchen es schuldenhalber zum concurs kommet, bleibt zwar dem grundherrn der durante hasta verfallender grundguͤlten halber das pfandtungsrecht auf vorverstandene art und weise bevor, den aͤltern ruckstand aber hat er gleichwohl untern andern creditorn durch das prioritaͤtsurtl zu erhollen
    1779 Wagner,Civilbeamte Suppl. 52
  • [Übschr.:] concurskosten ... daß alle kosten bis zur prioritaͤts-urthel inclusive, von saͤmmtlichen glaͤubigern pro rata getragen ... werden
    1788 BrschwWolfenbPromt. III 236
  • es darf inzwischen der unterrichter vor erfolgtem prioritaͤtsurtheile nicht das mindeste aus der masse verabreichen
    1789 Thomas,FuldPrR. II 281
  • [Übschr.:] vom trödelvertrage ... war der termin der rückgabe zur zeit des entstandenen concurses bereits abgelaufen; oder wird die sache in dem vermögen des gemeinschuldners nicht mehr vorgefunden; so muß der vorige inhaber sich in den concurs mit einlassen, und seine befriedigung, wegen des bedungenen preises, an dem durch das prioritätsurtel ihm zuweisenden orte abwarten
    1794 PreußALR. I 11 § 521
  • [es sollen bei einem überschuldeten Gut] die saͤmmtlichen auf ein solches gut angemeldeten forderungen, in derjenigen ordnung, welche ihnen die bisherigen gesetze und rechte anweisen, durch ein prioritaͤtsurtel locirt ... werden
    1797 Rabe,PreußG. IV 88
  • vor der eroͤfnung des prioritaͤt-urtheils werden die glaͤubiger gar nicht uͤber den punct der festigkeit unter einander, sondern nur uͤber die liquidation gegen den gemeinen schuldner oder den curator gehoͤret
    1798 Hagemann,PractErört. I 323
  • die baufaͤlle der pfarrhoͤfe ... sollen in den konkursen uͤber das vermoͤgen der pfarrer in die sechste klasse von der zeit an, da sie das amt wirklich uͤbernommen haben, in denjenigen faͤllen in den prioritaͤts-urtheile lozirt werden, wo die verbindlichkeit der baufaͤllewendung dem pfarrer ganz ... obgelegen war
    1805 RepStaatsVerwBaiern III 146
  • durch das prioritätsurtheil wird ... über die richtigkeit und das vorzugsrecht aller im konkurse eingeklagten ansprüche und forderungen definitiv ... entschieden und jedem anspruch oder gläubiger die stelle angewiesen, die ihm nach den gesetzen gebührt
    1815 Gönner,EntwGesB. I 323
  • werden solche [vorzugsgerechtsame] durch die prioritaͤts- oder classifikations-urthel entschieden
    1815 WirtRealIndex II 42
  • ist nun das liquiditionsverfahren voͤllig beendigt, so erfolgt das prioritaͤts- (locations-) urtheil. in diesem werden die saͤmmtlichen glaͤubiger classifizirt. vor allen dingen wird dasjenige, was nicht in die masse gehoͤrt, zuruͤckgegeben, sodann die concurskosten und sonstige verbindlichkeiten der masse, als solcher, vorabgesetzt, und nun erst jedem glaͤubiger das seine in der gesetzlich vorgeschriebenen reihenfolge zuerkannt
    1828 Pöhls,HR. I 388
unter Ausschluss der Schreibform(en):