Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Privatangelegenheit
Artikel davor:
Prisoment
Prison
Prisonier
Prisoniere
(Prisonmeister)
Pristabel
Pristav
Pritscheltaverne
privat
Privat
Privatangelegenheit
, f.
dem persönlichen Bereich zuzuordnendes Geschäft, Privatsache (I), Angelegenheit, an der kein öffentliches Interesse besteht; rechtliche Regelungen betreffen häufig das Verhältnis zu Dienstgeschäften
bdv.:
Privatgeschäft (I)
vgl.
Privatdienst (I)
- 1618 v.d.Ohe,LünebVerw. 127
- massen auch denen officierern nicht erlaubet, sich der reuter oder dragoner dienst-pferde in ihren privat-angelegenheiten zu bedienen1698 Moser,StaatsR. 30 S. 262Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- nicht in meiner eigenen privat-angelegenheit, sondern in causa publica cæsaris & imperii1723 Moser,StaatsR. 27 S. 447Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- weilen eben darinnen der haupt-unterschid zwischen dem staats- und burgerlichen-recht bestehe, daß jenes zu entscheidung derer staats- dises aber derer privat angelegenheiten gebraucht werde1738 Moser,StaatsR. II 203Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [Frage,] wie ferne ein eintzeler crays-stand sich seines crays-contingents in seinen privat-angelegenheiten gebrauchen doͤrffe1747 Moser,StaatsR. 30 S. 275Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [Publikationsgebot in den hannoverschen anzeigen:] einfolglich durch gemeldete anzeigen alles, was man sowol in gerichtlichen handlungen, als in andern, zum manufacturwesen und commercio, oder eines jeden privatangelegenheit gehörigen dingen geschwind kund machen will, am leichtesten und füglichsten publiciret werden kann1751 SammlVerordnHannov. I 4Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- massen der kayser und das reich solche sachen [recht der erstgeburt] als haus- und privat-angelegenheiten ansehen1774 Moser,Reichstage I 56Faksimile - in Google Books
- [Begründung der Wahl eines Judenältesten:] hiernächst besitzt er eine vorzügliche kenntnis in denen privat-angelegenheiten der judenschaft, und er ist im stande, unseren credit zu erhalten1774 Stern,PreußJuden III 2 S. 571
- die privat-angelegenheiten eines jeden ritter-guts, die jurisdictionalien und gerechtsamen desselben besorget jeder besizer selbst1783 Mader,ReichsrMag. III 577
- ein kriegsgefangener, welcher urlaub erhaͤlt, ... [muß] des urlaubs ... allein seiner privatangelegenheiten gebrauchen1793 Schwarz,LausWB. III 179Faksimile (ca. 134 KB)
- in diesem sinne ist der gedachte ausdruck [oeffentliche geschaͤfte] gleichbedeutend mit: oͤffentliche, staats-landes-anlegenheit; staats-interesse, staatssache im weitern verstande, und unterscheidet sich von den begriffen: hofsachen, privat-angelegenheiten, haus-interesse des regenten1798 Bischoff,Kanzlei. II 1 S. 4Faksimile - digitalisiert von der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel
- privatangelegenheiten von der kanzel nach der predigt zu verkuͤnden, ist verboten1808 RepStaatsVerwBaiern III 209Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- kann dieselbe sache, in verschiedener hinsicht, staats- und privatangelegenheit seyn1817 Klüber,ÖffRecht 14Volltext und Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Deutschen Textarchivs (DTA)
- die frage, ob ein staatsbürger ein verbrechen begangen habe, und welche strafe ihn treffe, ist keine privat-angelegenheit, sondern eine öffentliche1818 Landsberg,Gutachten 26Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln