Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Privatbrief

Privatbrief

, m.

Schreiben in einer privaten Angelegenheit
  • eben mässige obsicht wirdt er [fürsten richter] auch haben, auff anderer privat brieff an rath, daran ihr fürstl. gnaden oder dem gemeinen nutz bey der stadt viel angelegen
    1631 ZMährSchles. 11 (1907) 88
  • daß keine privat-briefe der commissarien ... mit darunter [dienstliche Postbeförderung] lauffen moͤgen
    1714 CCMarch. IV 1 Sp. 1036
  • privatbriefe herzoglicher diener genießen die portofreiheit nicht
    1817 GesAnhBernb. III 345