Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Privatdepositum

Privatdepositum

, n.

zur Verwahrung hinterlegtes, einer Privatperson gehörendes Gut
  • sollen von besagter allgemeiner restitution ausgenommen seyn ... hinterlegte gemeine oder privat-deposita, so kriegswegen confiscirt, ordentlich verkaufft, und von freyer hand geschenckt worden
    1684 TheatrPacis I 226
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