Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Privatgasterei

Privatgasterei

, f.

auf einem privaten Anlaß beruhende festliche Mahlzeit; hier als Gegenstand von Luxusverboten
  • wann sonsten von den vnterthanen ... andere privatgastereyen angestellet werden, sollen dieselbe gleichergestalt sich in essen vnnd trincken der maͤssigkeit befleissen, vnnd allein 6. haubtessen, an fleisch vnd fischen ... vffgetragen werden
    1646 HessSamml. II 139
  • weiln auch leider bey privat-gastereyen nicht minder als bey hochzeiten in essen, trincken, kostbaren silbernen und andern geschirren, auch gläsern, ein grosser überfluß und pracht ... getrieben worden, so wollen wir denselben ... nachdrücklich verboten ... haben
    1680 LeipzStO. 476