Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Privatgasterei
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Privatbeschwer
Privatbrief
Privatbruderschaft
Privatbürger
Privatdepositum
Privatdienst
Privatdiktatur
Privateigentum
Privaterbschaft
Privatforderung
Privatgasterei
, f.
auf einem privaten Anlaß beruhende festliche Mahlzeit; hier als Gegenstand von Luxusverboten
bdv.:
Privatgastung
- wann sonsten von den vnterthanen ... andere privatgastereyen angestellet werden, sollen dieselbe gleichergestalt sich in essen vnnd trincken der maͤssigkeit befleissen, vnnd allein 6. haubtessen, an fleisch vnd fischen ... vffgetragen werden1646 HessSamml. II 139Faksimile (ca. 363 KB)
- weiln auch leider bey privat-gastereyen nicht minder als bey hochzeiten in essen, trincken, kostbaren silbernen und andern geschirren, auch gläsern, ein grosser überfluß und pracht ... getrieben worden, so wollen wir denselben ... nachdrücklich verboten ... haben1680 LeipzStO. 476Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg