Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Privatgastung

Privatgastung

, f.

wie Privatgasterei 
  • dieweil ... fast bey allen priuatgastungen ein solche kostlicheit vnnd vbermaͤssiger luxus, auch bey geringen vermoͤgens vnndt standts personen, ... in gebrauch kommen, daß man ettwan biß in die zehen, zwelff, sechzehen, vnnd mehr kostlicher essen auffgesetzt, [wird die Zahl der Essen auf vier begrenzt]
    1585 Reyscher,Ges. XII 444