Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Privatgebäude
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Privatbruderschaft
Privatbürger
Privatdepositum
Privatdienst
Privatdiktatur
Privateigentum
Privaterbschaft
Privatforderung
Privatgasterei
Privatgastung
Privatgebäude
, n.
im Privateigentum stehendes oder dem privaten Gebrauch dienendes Gebäude
vgl.
Privathaus
- mit verpfændung der liegenden gründe ..., auch privat-gebæuden der stadt, wird es also im üblichen gebrauch gehalten1589 Neubrandenburg/Westphalen,Mon. I 2056Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- die buͤrgerlichen gebäude sind entweder oͤffentliche oder privatgebäude. zu jenen gehoͤren alle hof- justiz ... und regierungsgebaͤude1747 Krünitz,Enzykl. III 603
- die roͤmischen civilgesetze machen einen unterschied zwischen oͤffentlichen und privatgebaͤuden1798 Hagemann,PractErört. I 179Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- die dingliche gerichtsbarkeit ... uͤber die auf dem gouvernementsfundo belegenen privatgebaͤude und grundstuͤcke ... gehen an die stadtgerichte jedes orts uͤber1809 Rabe,PreußG. X 174Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [keine Steuern werden entrichtet für] diejenigen privat-gebaͤude, welche zu oͤffentlichen zwecken verwendet werden, ohne den eigenthuͤmern einen nutzen abzuwerfen1831 Mohl,WürtStR. II 904Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)