Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Privatgehölz

Privatgehölz

, n.

im Privateigentum stehende Waldung
  • heinhöltzer, gemeine vnd andere privatgehöltze 
    1638 Freudenstein,WaldSchaumburg 98
  • commun- und privat-gehoͤlze 
    1730 HessSamml. III 673
  • uebrigens haben die dortigen [Ostfriesland] unterthanen ebenfalls nur wenige privat-gehoͤlze, die aber von keinem sonderlichen belang sind, und nur aus buschwerk und einzelnen baͤumen bestehen
    1782 HistBeitrPreuß. II 306
  • [Übschr.:] verordnung wegen aufsicht uͤber die privat-gehoͤlze 
    1789 LVerordnLippe III 331
unter Ausschluss der Schreibform(en):