Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Privatgerechtigkeit
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Privatgefängnis
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Privatgeistliche
Privatgeld
Privatgerechtigkeit
, f.
jm. als Privatperson zustehendes Recht
- die supplicanten geben nun vor, dadurch, daß die dagberstedtischen untertanen beim schwedischen unwesen gutwillig die demolierung ihrer häuser selbst vorgenommen und daneben freiwillig auf ihre privat- undt gemeindegerechtigkeiten verzichtet hätten, wären diese wieder in die hände der supplikanten gelangt1636 MittErfurt 49 (1934) 47
- vorbehaͤltlich deß koͤnigs, und eines jedwederen privat-gerechtigkeit1684 TheatrPacis I 240Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- liesse sich aus diesen privat-gerechtigkeiten, & sic dictis servitutibus juris publici, gar nicht auf eine superioritatem territorialem schliessen1770 Cramer,Neb. 94 S. 128