Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Privatgerechtigkeit

Privatgerechtigkeit

, f.

jm. als Privatperson zustehendes Recht
  • die supplicanten geben nun vor, dadurch, daß die dagberstedtischen untertanen beim schwedischen unwesen gutwillig die demolierung ihrer häuser selbst vorgenommen und daneben freiwillig auf ihre privat- undt gemeindegerechtigkeiten verzichtet hätten, wären diese wieder in die hände der supplikanten gelangt
    1636 MittErfurt 49 (1934) 47
  • vorbehaͤltlich deß koͤnigs, und eines jedwederen privat-gerechtigkeit 
    1684 TheatrPacis I 240
  • liesse sich aus diesen privat-gerechtigkeiten, & sic dictis servitutibus juris publici, gar nicht auf eine superioritatem territorialem schliessen
    1770 Cramer,Neb. 94 S. 128