Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Privatherrschaft
Artikel davor:
Privatgerechtigkeit
Privatgericht
Privatgeschäft
Privatgesetz
Privatgewalt
Privatgut
Privathandel
Privathandlung
Privathaus
Privatherr
Privatherrschaft
, f.
I
intermediärer Herrschaftsträger unterhalb der Landesherrschaft
- [daß] daß ampt Wollin unter privat herrschafften gestanden, deren beiderseitz beamten hierinnen ein stetz differentes interesse gesucht1696 WollinTucker. 181
- das grundbuch bey den privatherrschaften, und in den ihnen unterthaͤnigen staͤdten1780 SteirEinl. 311Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
II
wie Privatgut
- unser [Kurfürst v. Schönborn] privat-herrschaft Pommersfelden1770 FrkBl. 7 (1955) 90
III
privater Dienstherr
- ein jedes jahr seines [Handwerksgeselle] militair-dienstes, als ein wander-jahr angerechnet werden soll. dagegen wird andern diensten bey privat-herrschaften dieser vortheil nicht zugestanden1775 NCCPruss. V 3, 2 Sp. 143Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin