Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Privatherrschaft

Privatherrschaft

, f.


I intermediärer Herrschaftsträger unterhalb der Landesherrschaft
  • [daß] daß ampt Wollin unter privat herrschafften gestanden, deren beiderseitz beamten hierinnen ein stetz differentes interesse gesucht
    1696 WollinTucker. 181
  • das grundbuch bey den privatherrschaften, und in den ihnen unterthaͤnigen staͤdten
    1780 SteirEinl. 311
II wie Privatgut 
  • unser [Kurfürst v. Schönborn] privat-herrschaft Pommersfelden
    1770 FrkBl. 7 (1955) 90
III privater Dienstherr
  • ein jedes jahr seines [Handwerksgeselle] militair-dienstes, als ein wander-jahr angerechnet werden soll. dagegen wird andern diensten bey privat-herrschaften dieser vortheil nicht zugestanden
    1775 NCCPruss. V 3, 2 Sp. 143
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