Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Privatinsiegel

Privatinsiegel

, n.

privates Siegel
  • unter des hrn. stadtrichters privat-jnnsiegel vidimus
    1606 Lahner,Samml. 682
  • der scholteis sol vor sich ein privat insiegel haben, deßelbigen ehr auch in ... anderen im rechten zugelaßenen vertregen ... neben des herren richters ... zu gebrauchen
    1624 RhW. III 1 S. 215
  • worauf der chur-saͤchsische gesandte ihme, chur-maynzischen, den zur raths-ansage geschickten, auch wieder mit seinem privat-insiegel signirten raths-ansag-zettul mit der declaration remittiret, daß
    1690 Moser,StaatsR. 45 S. 116
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