Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Privatinstrument
Artikel davor:
Privatgesetz
Privatgewalt
Privatgut
Privathandel
Privathandlung
Privathaus
Privatherr
Privatherrschaft
Privathut
Privatinsiegel
Privatinstrument
, n.
von Privatpersonen erstellte Urkunde, die keinen öffentlichen Glauben genießt
vgl.
Privatschrift (I)
- welcher ... den schuldtbrieff in dz gedenckh buech bey gericht einuerleiben lassen, vnd also hierdurch auß ainen priuat jnstrument ein offentliches machen will, dem ist es ... in vil weeg nuzlich1654 NÖLO. I 38 § 13
- ein privatinstrument bringet ... wider einen angeschuldigten einen voͤlligen beweis hervor, wenn es ... von demselben als das seinige wuͤrklich anerkannt ... worden1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 1345