Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Privatinstrument

Privatinstrument

, n.

von Privatpersonen erstellte Urkunde, die keinen öffentlichen Glauben genießt
  • welcher ... den schuldtbrieff in dz gedenckh buech bey gericht einuerleiben lassen, vnd also hierdurch auß ainen priuat jnstrument ein offentliches machen will, dem ist es ... in vil weeg nuzlich
    1654 NÖLO. I 38 § 13
  • ein privatinstrument bringet ... wider einen angeschuldigten einen voͤlligen beweis hervor, wenn es ... von demselben als das seinige wuͤrklich anerkannt ... worden
    1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 1345