Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Privation
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Privatherrschaft
Privathut
Privatinsiegel
Privatinstrument
Privation
, f.
Enthebung
vgl.
Privierung
- im concilio tridentino ... fürgesechnen strafen als der privation oder entsetzung von pfarren1623 AktGegenref.2 II 746
- die privation und entsezzung seines professorat-dienstes [bleibt] unss [Kurfürst] vorbehalten1662/63 Hufen,Landesuniv. 164
- soll aber ex capite feloniae wider einen reichsstand gesprochen und mit der privation seiner reichslehen vorgeschritten werden, so kann solche nicht anders als durch gemeinschaftlichen richterlichen ausspruch des kaisers und der gesamten stände auf öffentlichem reichstag geschehen1757 RechtVerfMariaTher. 679