Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Privation

Privation

, f.

Enthebung
vgl. Privierung
  • im concilio tridentino ... fürgesechnen strafen als der privation oder entsetzung von pfarren
    1623 AktGegenref.2 II 746
  • die privation und entsezzung seines professorat-dienstes [bleibt] unss [Kurfürst] vorbehalten
    1662/63 Hufen,Landesuniv. 164
  • soll aber ex capite feloniae wider einen reichsstand gesprochen und mit der privation seiner reichslehen vorgeschritten werden, so kann solche nicht anders als durch gemeinschaftlichen richterlichen ausspruch des kaisers und der gesamten stände auf öffentlichem reichstag geschehen
    1757 RechtVerfMariaTher. 679
unter Ausschluss der Schreibform(en):