Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Privatkopulation

Privatkopulation

, f.

kirchliche Eheschließung an einem privaten Ort
  • daß diejenigen, so die privat-copulation verlangen, nach befindung ihres standes ... 18. 12. oder 6. rl. so ad pios usus zu verwenden, ... entrichten sollen
    1675 BrschwLO. I 928