Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): (Privatlandschossung)

(Privatlandschossung)

, f.

Geldsammlung bei den Untertanen für private Zwecke der Landesherrschaft
  • daß hinfort keine privat-landschoͤtung oder geldsamlung solle angestellet werden, es geschehe denn solches zu des landes gemeinem nutzen
    1623 StapelholmConst. 647