Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): (Privatlandschossung)
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(Privatlandschossung)
, f.
Geldsammlung bei den Untertanen für private Zwecke der Landesherrschaft
- daß hinfort keine privat-landschoͤtung oder geldsamlung solle angestellet werden, es geschehe denn solches zu des landes gemeinem nutzen1623 StapelholmConst. 647Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)