Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Privatmittel

Privatmittel

, n.

Vermögensteil, der nicht der Erfüllung öffentlicher Aufgaben, sondern dem privaten Bereich dient
  • es ist ein- oder ander ritter-ort, auch ein oder anderer cavallier noch bey stattlichem und grossem vermoͤgen, welcher sein privat-mittel hierzu nicht emploiren wird
    1665 Mader,ReichsrMag. III 559
  • wie denn dieselbe [Beamte, die Kredite für die Gemeinde ohne Genehmigung aufnehmen] ... solche angeliehene gelder aus ihrem beutel und privat-mittel zu bezahlen schuldig seyn
    1702 BrschwLO. II 631
  • unterstuͤtzungen, welche die studierenden theils aus oͤffentlichen, theils aus privatmitteln erhalten haben
    1813 RepStaatsVerwBaiern IV 106
  • ob der beamte zur deckung eines ... schadens zum ersatze desselben aus seinen privatmitteln rechtlich angehalten werden koͤnne
    1825 Reyscher,Ges. XVIII 419
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