Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Privatmittel
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(Privatlandschossung)
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Privatmarkt
Privatmittel
, n.
Vermögensteil, der nicht der Erfüllung öffentlicher Aufgaben, sondern dem privaten Bereich dient
- es ist ein- oder ander ritter-ort, auch ein oder anderer cavallier noch bey stattlichem und grossem vermoͤgen, welcher sein privat-mittel hierzu nicht emploiren wird1665 Mader,ReichsrMag. III 559
- wie denn dieselbe [Beamte, die Kredite für die Gemeinde ohne Genehmigung aufnehmen] ... solche angeliehene gelder aus ihrem beutel und privat-mittel zu bezahlen schuldig seyn1702 BrschwLO. II 631Faksimile - in Google Books
- unterstuͤtzungen, welche die studierenden theils aus oͤffentlichen, theils aus privatmitteln erhalten haben1813 RepStaatsVerwBaiern IV 106Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- ob der beamte zur deckung eines ... schadens zum ersatze desselben aus seinen privatmitteln rechtlich angehalten werden koͤnne1825 Reyscher,Ges. XVIII 419Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)