Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Privatobrigkeit

Privatobrigkeit

, f.

nicht-landesherrliche, private Herrschaft
  • werde ihr kaiserliche majestät ... selbst notwendig zu sein finden, die untertanen mit ihren beschwerungen eher nicht zu hören oder gegen die privat-obrigkeiten prozeß anstellen lassen ... ehe nicht die anfänger dieses aufstands genannt [würden]
    1595 Grüll,Bauer 19
  • [Nennung mehrerer Herrschaften in Böhmen] und dergleichen mehr privat obrigkeiten 
    1659? QFSchleswHG. 33 S. 194
  • diese [prästandis] nun bestehen ... c) auch in dem, was an privat-obrigkeiten von den unterthanen zu entrichten
    1710 ActaBoruss.BehO. I 114