Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Privatrache
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(Privatlandschossung)
Privatlehen
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Privatmarkt
Privatmittel
Privatmühle
Privatnutzen
Privatobrigkeit
Privatort
Privatperson
Privatrache
, f.
von einer Privatperson verübte, idR. verbotene Vergeltung für erlittene Unbill
vgl.
Privatgewalt (II)
- das keiner den andern an ehr, leib oder guet aigens gewalts und auser privatrach schänden, schmähen, beschädigen, verliegen, sonder meniglich sich wider den andern an gericht und recht benügen ... lassen solle1611 WürtLändlRQ. II 267Faksimile (ca. 45 KB)
- [verwuͤrckung der erbschafft] faͤllet auch auf denjenigen, der den tod des erblassers nicht rechtl. ordnung nach, nicht aber durch eine privat-rache raͤchet, und der todtschlaͤger anklaget1705 KlugeBeamte I2 544Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- welche richterliche öffentliche satisfaction viel honorabler ... für die beleidigte ist, und wodurch ihr vermeynter point d'honneur viel besser salviret wird, als durch alle selbst übende, in göttlichen und weltlichen gesetzen höchst-straffbare privat-rache1735 HannovGBl. 8 (1905) 487
- unter den vorhin angezogenen umstaͤnden kann nicht allein der richter die ableistung der urphede fordern, sondern, dieselbe kann auch von dem anklaͤger verlanget werden, wenn derselbe aus einem gegruͤndeten verdacht eine privatrache von dem angeklagten zu besorgen haben sollte1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 252
- [Fußnote:] art. 177 d. p.g.o. u. 142. 150 in welchem lezteren das recht des ehemanns oder vaters, den entfuͤhrer und ehebrecher zu toͤdten, nicht auf privatrache sondern auf nothwehr gebaut wird1798 Grolman,KrimRWiss. 237Faksimile (ca. 207 KB)
- eine frage von wichtigkeit ist es: ob noch heutiges tages dem unschuldigen ehegatten die privatrache erlaubt sey1801 RepRecht VI 254Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- zuweilen wird sogar von den gesetzen ein recht der privatrache anerkannt1808 Feuerbach,PeinlR.4 165Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)