Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Privatreligionsexerzitium

Privatreligionsexerzitium

, n.

Ausübung religiöser Handlungen im privaten, nichtöffentlichen Rahmen
  • die vergangene vertraͤg- vergleich- und bewilligungen, so unter solchen unmittelbaren reichs-staͤnden, auch ihren land-staͤnden und unterthanen, uͤber deß oͤffentlichen oder privat-religions-exercitii, einfuͤhrung, permission und conservation hiebevorn beschehen und getroffen worden seyn, sollen so weit genehm und bestaͤndig gehalten werden, als sie der observantz des 1624. jahrs nicht entgegen lauffen
    1684 TheatrPacis I 123
  • das privatreligionsexercitium difficultirt man dem gesandten und seiner suite in ihrem quartier nirgend
    1770 Kreittmayr,StaatsR. 54