Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Privatreligionsexerzitium
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, n.
Ausübung religiöser Handlungen im privaten, nichtöffentlichen Rahmen
- die vergangene vertraͤg- vergleich- und bewilligungen, so unter solchen unmittelbaren reichs-staͤnden, auch ihren land-staͤnden und unterthanen, uͤber deß oͤffentlichen oder privat-religions-exercitii, einfuͤhrung, permission und conservation hiebevorn beschehen und getroffen worden seyn, sollen so weit genehm und bestaͤndig gehalten werden, als sie der observantz des 1624. jahrs nicht entgegen lauffen1684 TheatrPacis I 123Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- das privatreligionsexercitium difficultirt man dem gesandten und seiner suite in ihrem quartier nirgend1770 Kreittmayr,StaatsR. 54Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)