Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Privatschüler

Privatschüler

, m.

Jugendlicher, der eine Privatschule (I) besucht
  • [daß] die andern stadtschüler durch diese privatschüler recht [lies: nicht] verführet noch beleydiget, auch nichts frembdes ... darin gelehrt werde
    1618 Hessen/SchulO.(Vormbaum) II 191