Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Privatstraße
Artikel davor:
Privatschrift
Privatschuld
Privatschuldner
Privatschule
Privatschüler
Privatstadel
Privatstadt
Privatstand
Privatstandesperson
Privatstrafe
Privatstraße
, f.
öffentlicher Fahrweg, der nicht von der Territorialherrschaft hergestellt und gepflegt wird
- die feldt / oder priuatstrassen seind zwayerley1567 Pegius,Dienstbarkeiten 84vFaksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- sothane bruͤcken setzen entweder die heer- dorf- oder privat-strassen und wege fort; daher die verschiedene gattungen und rechte derselben entstehen1753 Hellfeld I 750Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- der sehr wesentliche unterschied zwischen staats- und zwischen privat-straßen ... jene werden auf kosten der allgemeinen staatskasse im stande erhalten; diese von den einzelnen gemeinden1831 Mohl,WürtStR. II 655Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)