Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Privatstraße

Privatstraße

, f.

öffentlicher Fahrweg, der nicht von der Territorialherrschaft hergestellt und gepflegt wird
  • die feldt / oder priuatstrassen seind zwayerley
    1567 Pegius,Dienstbarkeiten 84v
  • sothane bruͤcken setzen entweder die heer- dorf- oder privat-strassen und wege fort; daher die verschiedene gattungen und rechte derselben entstehen
    1753 Hellfeld I 750
  • der sehr wesentliche unterschied zwischen staats- und zwischen privat-straßen ... jene werden auf kosten der allgemeinen staatskasse im stande erhalten; diese von den einzelnen gemeinden
    1831 Mohl,WürtStR. II 655