Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Privatstuhl
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Privatschuldner
Privatschule
Privatschüler
Privatstadel
Privatstadt
Privatstand
Privatstandesperson
Privatstrafe
Privatstraße
Privatstück
Privatstuhl
, m.
einer Privatperson zugeordneter Kirchstuhl
vgl.
Amtsstuhl
- mit dieser anordnunge [über die Vergabe] aber werden nur allein die privat stüle in der kirchen vorstanden1585 Lauenburg/Sehling,EvKO. V 422Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- [die Kirchenstühle werden] in oͤffentliche, wozu auch die amtsstuͤhle gehoͤren, und in privatstuͤhle auch personenstuͤhle eingetheilet1794 Schwarz,LausWB. V Anh. 64Faksimile (ca. 100 KB)
- die kirchenstuͤhle ... werden in oͤffentliche und privatstuͤhle eingetheilt ... die privatstuͤhle differiren wieder verschiedentlich. einige sind erblich, andere nicht1801 RepRecht IX 145Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)