Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Privatverpfändung
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, f.
eine Verpfändung, die mangels Dokumentation im Pfandprotokoll nachrangig ist
- gestalt dann alle dieselbe [Verträge über Grundstücksbelastungen], so solchem [pfandprotocoll] einverleibet nach ihren datis, als ex publica hypotheca eine praeferentiam vor allen anderen privatverpfaͤndungen, obschon dieselben tempore anteriores ... haben1698 SystSammlSchleswH. II 1 S. 300Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- [Erlaubnis,] daß unbewegliche grundstuͤcke auch in bloßen privat-schuld-instrumenten verpfaͤndet, und dergleichen privatverpfaͤndungen nach wie vor eingetragen werden koͤnnen1806 v.Berg,PolR. V 400Faksimile - in Google Books