Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Privatverpfändung

Privatverpfändung

, f.

eine Verpfändung, die mangels Dokumentation im Pfandprotokoll nachrangig ist
  • gestalt dann alle dieselbe [Verträge über Grundstücksbelastungen], so solchem [pfandprotocoll] einverleibet nach ihren datis, als ex publica hypotheca eine praeferentiam vor allen anderen privatverpfaͤndungen, obschon dieselben tempore anteriores ... haben
    1698 SystSammlSchleswH. II 1 S. 300
  • [Erlaubnis,] daß unbewegliche grundstuͤcke auch in bloßen privat-schuld-instrumenten verpfaͤndet, und dergleichen privatverpfaͤndungen nach wie vor eingetragen werden koͤnnen
    1806 v.Berg,PolR. V 400