Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Privatwägen

Privatwägen

, n.

das Wiegen auf einer Privatwaage 
  • finden k.m. fuͤr billig, daß solches privat-waͤgen gantz abgeschaffet werde, und daß alles eisen auff die stadts-waage komme
    1680 SammlLivlLR. II 792
unter Ausschluss der Schreibform(en):