Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Probelektion

Probelektion

, f.

Unterrichtsstunde, auch Gesangsprobe, als Eignungsprüfung eines Lehrers
  • sol man sie [schulgesellen] für der jugend eine probelection thun lassen, daraus man zu spürend habe, ob auch sie der jugend nützlich sein mügen, richtig und deutlich die zu unterweisen
    1585 Lauenburg/Sehling,EvKO. V 445
  • daß sie [angehende Lehrer] ... eine probe-lection in der kirche singen, und hiernechst eine unterrichtungs- oder lehr-probe bey den kindern in der schule ... machen müssen
    1763 Preußen/SchulO.(Vormbaum) III 545
  • zu welchem ende er [examinandus] ... eine oder nach befinden der umstaͤnde mehrere probe-lektionen zu halten angewiesen werden soll
    1827 Kamptz,Ann. XI 112
  • eine probe-lection im untern gymnasium
    1831 Gaupp,EvKircheWürt. II 1 S. 61 Anm. 1