Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Professor
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, m.
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Lehrer an einer öffentlichen Schule; seit dem MA. für Hochschullehrer zuerst an einer theologischen, später anderen Fakultäten sowie Lehrer in Stiftern und Klöstern; seit dem 16. Jh. bes. auch für einen ordentlich bestellten Lehrer an einer Lateinschule
Sachhinweis: LexMA. VII 241; Nyström,Schul. 121-124
- daß keiner ex professoribus zugleich professor und assessor des hofgerichts sein könne1543 Tübingen/ZRG.2 Germ. 48 (1928) 130
- soll ... sich fürter kainer uß den ... professorn hinweg thun, noch sich abwesend halten ohne vorgeend erlaubnuß ... des decani facultatis1544 Reyscher,Ges. XI 3 S. 119
- das die professores diejenigen [studenten], so sich unerbar hielten oder der reformation oder der ordnung zuwider handelten, in alle weg straifen sollen1546 MarburgRQ. I 365Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- J.G. ... beyder rechten licentiaten und professor yn der vniuersitet R.1559 JbMeckl. 8 (1843) 193
- ist ... bewilliget worden, daß die professores und alle andere glidmassen der universitaet sambt deren weibern ... mit dem kopffgelde keineswegens beleget werden sollen1577 Rostock/Westphalen,Mon. III 900Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- alle professorn, und ... andere gliedmassen der universitæt, ... der bier, sack, maltz, und aller andern accisen ... frey sein1577 Westphalen,Mon. III 950Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- da ein professor in seinem amte nachläßig, oder im leben ärgerlich, soll der rector [des Gymnasiums] eine solche person ... e. ehrb. rathe namkündig machen1652 Hamburg/SchulO.(Vormbaum) II 425Faksimile - in Google Books
- der pedell soll auch darauf achtung haben, ob einer von den professoren etwa eine lection versäumet, und solches alle monat dem ältesten scholarchen durch uebergebung eines zettels andeuten1652 Hamburg/SchulO.(Vormbaum) II 433Faksimile - in Google Books
- wir ... wollen ... daß ... alle neue jahres-tage, ein catalogus lectionum publicarum, und was ieglicher professor dociren wolle ... herausgegeben werde1664 Bayreuth/SchulO.(Vormbaum) II 632Faksimile - in Google Books
- wollen ... allen unseren kirchendienern und professoren zů statt und landt ... by poen der entsatzung eingeschärpft haben, diesere quaestion [moralitatem sabbathi] weder auf cantzel noch auf der cathaedra, weder in worten noch in schriften, weder heimlich noch offentlich zů ruͤhren1680 BernStR. VI 1 S. 521Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- sollen die professores ... genaue obacht haben, daß ihre untergebene discipuli an denen gewohnlichen kirch-tägen die kirche fleissig besuchen1686 Stuttgart/SchulO.(Vormbaum) II 693Faksimile - in Google Books
- wann etwan eltern oder pfleger von einem professore verlangen wuͤrden, ihren sohn und pflegling in seine privat information zu nehmen1686 SchulO.(Vormbaum) II 703Faksimile - in Google Books
- [daß] die lehrer der gelehrten sprachen und wissenschaften, wirkliche professoren, alle andere aber nur nebenlehrer seyen1691? ArchOFrk. 43 (1963) 155
- wenn ein maltzenbräuer von diesem oder jenem professore einen zettel auf ein frey-bier an sich bringet, soll vom gantzen gebrau weder tranck noch bey-steuer gegeben werden1709 CCPrut. III 408Faksimile - in Google Books
- [daß die Professoren den Studenten Zeugnisse auszustellen haben, bedeutet nicht, daß] wir [landgraff] dadurch denen jetzigen und kuͤnfftigen professoribus ... einige jurisdiction uͤber die studiosos tribuiren ... wollen1710 HessSamml. III 660Faksimile (ca. 474 KB)
- wenn aber ein professor noch eine neben-bedienung bekommet, so ist er gleich andern civil-bedienten die jura davon abzutragen schuldig1711 CCPrut. III 246Faksimile - in Google Books
- sollen die professores und universitaͤts-bediente, so alda haͤuser kauffen, und in denselben keine buͤrgerliche nahrung treiben ... von ablegung des buͤrger-eydes ... und buͤrgerlichen oneribus ... befreyet seyn1720 Lünig,TheatrCerem. II 1360Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- profeßion ... heisset auf universitaͤten, oder academien, dasjenige amt eines lehrers, der ... oͤffentliche vorlesungen haͤlt, und daher auch den titel als professor fuͤhret1741 Zedler 29 Sp. 766Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- hoherfahren oder hochgelehrt wird ein doctor und professor medicinae betitelt1760 Alemannia 15 (1887) 207Faksimile - in Google Books
- packt-buͤrger ... sind diejenigen, die nur unter gewissen bedingungen und vertraͤgen das buͤrger-recht erlangen, ... zu diesen packt-buͤrgern rechnet man in denjenigen staͤdten, wo universitaͤten sind, die professores, facultisten, magistros legentes, und andere universitaͤts-verwandte, in so ferne sie unbewegliche guͤter besitzen, auch die adlichen, wenn sie buͤrger-guͤter kaͤuflich an sich bringen1762 Hellfeld IV 2229Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- [Übschr.:] praͤsent oder praͤsenzgelder. 1) die gelder, welche iemand dem andern darbietet. 2) die gewissen personen fuͤr ihre gegenwart bey feyerlichen handlungen bezahlet werden, zb. den professoren, die bey der promotion eines candidaten zugegen sind1762 Wiesand 851Faksimile - in Google Books
- unmittelbar unter koͤnigl. maytt. stehet der kanzler dem regiment bey der universitaͤt vor. ihn haben alle professoren und alle uͤbrige universitaͤtsverwandten als den vormann zu respektiren, der an koͤnigl. maytt. statt die oberaufsicht uͤber das lehrwesen, uͤber die disciplin und uͤber die oekonomie und ganze verfassung der universitaͤt fuͤhret und dessen verordnungen und befehlen ein jeder ohne wiederrede zu befolgen und zu gehorchen schuldig ist1788 Gadebusch,Staatskunde II 135Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die professoren der philosophie und der theologischen fakultät sollen von der landesreligion seinum 1795 StaatsRHeilRömR. 80
- professores, jene aus kloͤstern, wenn sie aus eigenen vergehen dimittirt werden, haben nicht nur die exclusivam bey praͤlatenwahlen, sondern koͤnnen auch nicht einmal weit mindere aemter ihres stiftes oder klosters begleiten1797 KurpfSamml. V Reg. 149Faksimile - in Google Books
- die saͤmmtlichen professoren ... sind verbunden, ihren vortrag dergestalt einzurichten, daß sie ... nichts gegen die reichsgrundgesetze, gegen den religions- und profan-frieden lehren1798 RepRecht I 152Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- der verwaltungsrath soll über die verwaltung derselben [der kirchenfonds] dem cantonsrath eine besondere rechnung ablegen, die alljährlich ... durch den druck bekanntgemacht wird ... es soll auch dem verwaltungs- und (dem) cantonsrat obliegen, auf mittel bedacht zu sein, durch die theils aus den kirchenfonds, theils durch einführung einer pensionscassa pensionen für alte und unvermögende geistliche, professoren und schullehrer sowie für die witwen der letztern können ausgesetzt werden1802 Luzern/AktSammlHelvet. VIII 1515Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß er als jude auf eine anstellung als professor [trotz erteilter venia legendi] nie rechnen dürfe1809 DRWArch.
- eine jede dieser schulen ... hat einen rector ... und außerdem ... 5 ordentliche lehrer (professoren), nebst einigen nebenlehrern1829 Weber,SachsKR. II 3 S. 1022
- saͤmmtliche professoren ... sind staatsdiener1831 Gaupp,EvKircheWürt. II 1 S. 119Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- unter dem vorsitze des kanzlers bildet die gesammtheit der ordentlichen professoren den akademischen senat1831 Gaupp,EvKircheWürt. II 1 S. 104Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)