Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Profos
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, m.
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I
zur Etymologie des Wortes und seiner Verwandtschaft mit Propst s. Kluge23 650f.
Militärbeamter mit (ordnungs-)polizeilicher Funktion, zT. auch für die Vollstreckung der Strafe zuständig; er steht mit seinen Hilfsbeamten unter einem besonderen Personenfrieden
Militärbeamter mit (ordnungs-)polizeilicher Funktion, zT. auch für die Vollstreckung der Strafe zuständig; er steht mit seinen Hilfsbeamten unter einem besonderen Personenfrieden
Sachhinweis: v.Bonin,RechtsverfHeer 22-37; HRG.1 III 2031f.; Möller,RegLandskn. 144-176
- müsen wir auch ietz da neben hauptman, fendrich, lietenant, profoß vnd weibel hon zůr hant1522 Murner,LuthNarr V. 2113
- der provos solle ain nachtrichter [!] haben, der in peinlichen fellen, was mit urtail und recht erkant wurt, volstreckung thun solle1525 Fries,OstfrkBauernkr. I 146
- ob der profos oder seine verweser, auch steckenknechte, einen oder mehr, so ungehorsam sein und sein mißhandlung annehmen wollen, so soll sie niemand darinnen irren noch hindern1526 Möller,RegLandskn. 146
- [der Kaiser hat] bald dem profosn bevelh geben ... baid [Duellierende] mit dem schwerd zu richten1532 BayrStChr. 112Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- da kam der provös von T. her und ließ den zwayen [Gefangenen] die kopf abschlagen1. Drittel 16. Jh. BauernkriegQ. I 109Faksimile - in Google Books
- des schall eyn jeder krigesman den profos vnd meistermans an ehrer execution vnd rechtsordeninge nicht verhindern1554 ZHambG. 8 (1889) 515Faksimile - digitalisiert von der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky und dem Verein für Hamburgische Geschichte
- quaesitor, der oberst leütenant oder gerichtsherr über ein malefitzischen handel ... ein profoßFrisius 1556 S. 1100a
- wellicher ... ainen rechten kriegsmann abgeben will, der solle fein von anfang anfahen lernen, alle kriegsaͤmbter zuuersuechen, vnnd sich deren kaines, wie gering es ist, mit nichten schaͤmen, als nemblichen von einem jungen anzuheben, ... volgent ainen hackenschuͤtzen, doppelfoͤlder, furier, waibel, veldwaibel, leutenambt, fendrich, haubtman, obersten leutenambt abzugeben, biß er gar zu ainem obersten wirdt, one was auch die andern kriegsaͤmbter als schulthaiß, wachtmaister, quartiermaister, zeugmaister, profoß, prouiantmaister vnd dergleichen sein moͤgen1584 Spec.vitae h. 14
- wirdt einer verweist vnd helt das landt verbott nicht, sondern wirdt wider begriffen ... so sol der proffoß von stund an den ersten morgen der kompt ... ein standrecht bestellenJungkhanss,KriegsO. (Köln 1590) O IVv
- statt Gmünd in Khärnden reformiert, vnd des euangelischen predigers hauss in grundt nidergerissen, ... den einen herein gebracht vnd drey tag bei dem profosen in starker verhafftnuss gehaltenum 1600 SteirGBl. 2 (1881) 99Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- daß auff angeben eines fenrichs ... der profoß einen knecht ... vors malefitzrecht stellet und zu deßen leib und leben ... klagte1601 Wendunm. III 325
- der profoß ist schuldig, allen unflat im feldlager auszuführen, auskehren und vergraben zu lassen, sonderlich die toten roß1. Drittel 17. Jh. NrhAnn. 161 (1959) 130
- wie dann allhier der rumor-haubtmann und profosen: in den staͤdten, oder auff dem land die richter, oder die gerichts-diener, wann sie jemanden in der gotteslaͤsterung betretten, denselben ... in sichere verwahrung zubringen befelcht seynd1656 NÖLGO. 1656(CAustr.) 59 § 4Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- drey sonntage hinter einander mit bloßen knien kirchenbuße thun und darnach ... mit 15 paar ... ruthen durch den profoß gestrichen werden1688 EstRitterLR. 561Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- ob es sich begaͤbe, daß ein buͤchsen-meister unter andern soldaten zu haͤndeln kaͤme, ... so soll weder profoß noch stecken-knecht hand an ihn legen: sondern es soll dem zeugmeister angezeigt werden1723 Lünig,CJMilit. 4Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- standgericht. ist ein gewoͤhnliches kriegsgericht ... das verbrechen muß kundbar seyn und die strafe muß aus den articulsbriefen erhellen ... der profoß klaget an. die richter verdammen und der auditeur zerbricht den stab, da denn das urthel ohne gnade und verzug vollstrecket wird1762 Wiesand 1012Faksimile - in Google Books
- die personen, deren die kriegs-gerichte zu handhabung der justiz sich zu bedienen pflegen, sind: der auditeur, der kriegs-secretaͤr, der general-profoß und general-gewaltiger, der rumor-meister, der gerichts-webel, der profoß und die stecken-knechte1790 Krünitz,Enzykl. 50 S. 523
- von denen verhaften in G. ist dem profosen mehr nicht, als des tags 20 kr., dem steckenknecht aber 15 kr. ... zu bezahlen1797 KurpfSamml. V 728Faksimile - in Google Books
II
städtischer Beamter, der die Aufsicht über die Bettler führt
bdv.:
Bettelvogt
vgl.
Marktknecht
- die profosen, welche ihre pflicht saumselig erfüllen, sollen nicht nur mit enthebung von ihrem dienst, sondern auch mit gefangenschaft und anderer ferner strafe angesehen werden1693 SchweizId. V 508Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- [Verordnung] wegen denen provosen zu hinderhaltung des bättelgesinds1708 SchweizId. V 508Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- die ... aufstellung eines neuen marcktmeisters, nebst profosen und marcktknechten1774 Moser,Reichstage II 521Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)