Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Proklamation
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Proklamation
, f.
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mnl., mnd. proclamatie
öffentliche, feierliche Bekanntmachung, insb. Erklärung der Eheschließungsabsicht
öffentliche, feierliche Bekanntmachung, insb. Erklärung der Eheschließungsabsicht
- vorkundiget ene proclamacie1464 LübUB. X 508Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- noch geschiet interruptie civile bij synodale proclamacie1496 CoutBrab. II 2 S. 79
- so jar und tag verschinen ist, so soll man alenthalben, wo man vermaint, da schuldner sein, proclamacion außgeen lasen auf ain bestimbten tagvor 1563 Tirol/ÖW. XVII 360
- wofern ... das guet ... nicht aufgerufen were, so mag der abtrib innerhalb jahr und tag beschehen, und beschicht solche proclamation nach den praedigten in oder vor der kirchen, an dem gericht durch die predicanten, schultheißen, böttel oder andere1573 MarburgRQ. I 432Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- verordnung, daß ohne dreymahlige proclamation niemand ... copuliret werden sollen1687 CCMarch. I 2 Sp. 103Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- die feierliche proklamation und kroͤnung des landesherrn als koͤnig in dem souverainen herzogthum Preußen1701 Scotti,Cleve II 719
- ob zwar ... die proclamation, copulation und kindtaufen ... von den evangelischen geistlichen verrichtet, und diesen die herkömliche sowohl pfarr- als schuldiener-gebühren dafür verabreicht werden1775 AnnNassau 38 (1908) 93
- die ehe-anzeigen oder proclamationen der verlobten1785 Ledderhose,HessKR. 123Faksimile - digitalisiert vom Göttinger Digitalisierungszentrum (GDZ)