Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Proklamation

Proklamation

, f.

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mnl., mnd. proclamatie 
öffentliche, feierliche Bekanntmachung, insb. Erklärung der Eheschließungsabsicht
  • vorkundiget ene proclamacie 
    1464 LübUB. X 508
  • noch geschiet interruptie civile bij synodale proclamacie 
    1496 CoutBrab. II 2 S. 79
  • so jar und tag verschinen ist, so soll man alenthalben, wo man vermaint, da schuldner sein, proclamacion außgeen lasen auf ain bestimbten tag
    vor 1563 Tirol/ÖW. XVII 360
  • wofern ... das guet ... nicht aufgerufen were, so mag der abtrib innerhalb jahr und tag beschehen, und beschicht solche proclamation nach den praedigten in oder vor der kirchen, an dem gericht durch die predicanten, schultheißen, böttel oder andere
    1573 MarburgRQ. I 432
  • verordnung, daß ohne dreymahlige proclamation niemand ... copuliret werden sollen
    1687 CCMarch. I 2 Sp. 103
  • die feierliche proklamation und kroͤnung des landesherrn als koͤnig in dem souverainen herzogthum Preußen
    1701 Scotti,Cleve II 719
  • ob zwar ... die proclamation, copulation und kindtaufen ... von den evangelischen geistlichen verrichtet, und diesen die herkömliche sowohl pfarr- als schuldiener-gebühren dafür verabreicht werden
    1775 AnnNassau 38 (1908) 93
  • die ehe-anzeigen oder proclamationen der verlobten
    1785 Ledderhose,HessKR. 123
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