Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Prokurei

Prokurei

, f.

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wie Prokuration (I) 
  • wir [König Maximilian I.] seczen ..., das niemand von ... unsern reten canzler secretarien canzlschreibern officieren am hof ... kainer procurei bei uns nit mer zu üben oder zu treiben understeen
    1497 Fellner-Kretschmayr II 10
  • wie alt sein sol, der gewaltsam oder procurei auf sich nimbt
    um 1500 GörzSt. 12
unter Ausschluss der Schreibform(en):