Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): prokurieren
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Prokuratorregister
Prokuratorschaft
Prokuratorsche
Prokuratorensold
Prokuratorstand
Prokuratrix
Prokuratur
Prokuraturamt
Prokurei
Prokureur
prokurieren
, v.
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I
besorgen, beschaffen, eine Sache für jn. verwalten, durchführen
- de absolucien den buwmesters schal de kerkhere procureren unde werven; dar scholet de zulven buwmesters deme kerkheren tho gheven sesse rinesche ghuldene1417 BremUB. V 95Faksimile - digitalisiert von der Staats- und Universitätsbibliothek Bremen
- pro renovatione indulgentiarum von Rom zue procurieren postgelt bezahlt 1 fl. 30 kr.1698 SchrBodensee 17 (1888) 77
II
jn. vertreten, die Tätigkeit eines Prokurators (I) ausüben
- sond die uf dem chor gricht, zimlichs lans beniegen lassen, und die parthyen zum furderlichisten abrichten, und in tutsch procurieren1524 GraubdnRQ. I 273Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "E-Periodica. Schweizer Zeitschriften Online"
- wider das mandat ist zu mercken, wo der procurator ein weib were, denn weiber muͤgen nicht procuriren, alleine in fuͤnff fellen1561 Rotschitz 13vFaksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- welcher inn der acht, ist vntuͤglich zu procurirn. deßgleichen weiber ... ein ehegemahel fuͤr das ander. ordensleut. entsetzte prelaten. ehrlose leut. dise moͤgen alle nit zu gericht gewalt habenTeutschForm. 1571 Bl. 11rFaksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- es sollen auch die pfarrer sich keiner weltlichen hantierung als procurirens, wirtschaften und anderm, so ihrem stand nit gemeß, gebrauchen1576 Bayern/Sehling,EvKO. XIII 221Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- von keiner frembden noch außlendischen personen sollen sie [procuratoren] generale mandatum, oder gemeynen gewalt zu allen sachen, darinn an vnserm stattgericht zu procuriren, annemmenFrankfRef. 1578 I 5 § 13Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- der bittel mag auch procuriren, doch also, daz er seinen dienst damit nicht verseume1628 Apel,Collect. 34
- ob einer zuvor in einer sache wehre richter gewesen, der kan hernachmals nicht in der selben sache procuriren1628 Apel,Collect. 91
- warumb man die weyber nicht lest procuriren ohne vormunde? ... daß hatt eine vnverschemte angsthure versehen (mit nahmen Calefurnia) die wahre eine procuratrix, vnnd ließ sich stets in rechts sachen brauchen. als es aber einsmals ihr nicht wolte nach jhrem willen gehen, hatt sie jhre scham vor großem zorn end deckett, vnnd vor dem rath sich geblößett. daher ist geordnett daz man kein weib mehr procuriren leßett1628 Apel,Collect. 91
- es soll niemand an unserm hof-gericht procuriren, er sey dann zuvor durch uns, unsern hof-richter und assessorn dazu tuͤchtig und geschickt erfunden, angenommen, zugelassen und habe den ... eyd daruͤber gelobet1639 BrschwLO. II 383Faksimile - in Google Books
- nach der canzleyordn. vom 14ten märz 1628 den canzley-procuratoren die advocatur und procuratur auf dem rathhaus und auf dem landgerichte, hingegen denjenigen, welche an gedachten beyden gerichten zu thun haben wollten, die procuratur auf der canzley verbotten war; welches aber heutiges tages so gehalten wird, daß zwar die untergerichts-advocaten bey keinem obergerichte, die canzley-procuratoren aber bey allen, mithin auch den untergerichten procuriren doͤrfen1771 Kopp,HessGer. II 158 Anm. h