Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Promotion

Promotion

, f.

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mnd. promotie 

I Beförderung einer Sache, Unterstützung
  • promocien vnde vorbeteringhe
    1464 LübUB. X 559
II Beförderung (zu Ehrenstellen), Berufung in ein Amt, universitär: Verleihung der Doktorwürde; im Kirchenrecht: Versetzung
  • [Anweisung,] daß im fall einer oder der ander, anderwaͤrtige promotion oder translation verlangen wolte, ein solches ... bey seinem vorgesetzten special-superintendenten, ... bey der visitation suchen solle
    1709 Hartmann,WürtGes. IV 274
  • [Übschr.:] praͤsent oder praͤsenzgelder. 1) die gelder, welche iemand dem andern darbietet. 2) die gewissen personen fuͤr ihre gegenwart bey feyerlichen handlungen bezahlet werden, zb. den professoren, die bey der promotion eines candidaten zugegen sind
    1762 Wiesand 851
  • der akademische kuß, der ... dem doctoranden bey oͤffentlicher promotion vom decano zum zeichen seiner freundschaft, und daß er ihn nunmehr fuͤr seines gleichen erkenne, gereicht wird
    1801 Krünitz,Enzykl. 57 S. 165
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