Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): prorogieren

prorogieren

, v.

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I verlängern, aufschieben
II eine Prorogation (II) vornehmen
  • in wie fern kann von mittelbaren personen die gerichtsbarkeit prorogiret werden? ... in wie fern kann dies von unmittelbaren staͤnden und gliedern des reichs geschehen?
    1795 Scheidemantel,Repert. IV 305
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