Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Prosequierung

Prosequierung

, f.

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wie Prosekution 
  • solle hernach mein stattrichter durch den stattschreiber auf prosequirung der schüb vleissig achtung geben lassen
    1597 EferdingRQ. 56
unter Ausschluss der Schreibform(en):