Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): prostituieren
Artikel davor:
Propstzins
Prorogation
prorogieren
Prosekution
Proselyt
Prosenet
prosequieren
Prosequierung
proskribieren
Proskription
prostituieren
, v.
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handeln, wie es der eigenen Würde widerspricht; insb. gegen Entgelt sexuelle Handlungen ausüben oder gestatten
- gemein schwestern, die jre leib prostituirt1602 Schulz,FremdWB. II 705
- [R.W.,] welche ... vermög des mit ihr vorgenommenen legalen constituti sich den soldaten gegen einem stuckh brod oder käs promiscue underbraithet, und so zuesagen vüchisch prostituiret [wird ua. mit Abschneiden der Haare bestraft]1728/29? Schindler,VerbrFreib. 72
- prostituiren ... bedeutet in denen rechten so viel, als sich selbst feil und darbieten, dargeben, angeben, zu verkauffen geben; desgleichen sich gemein und veraͤchtlich machen, oder sich durch unbesonnene reden und thaten in schande und spott bringen1741 Zedler 29 Sp. 947Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)