Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Prostitution

Prostitution

, f.

wie Prostituierung 
bdv.: Hurerei (I)
  • prostituirung prostitution ... bedeutet in denen rechten uͤberhaupt so viel, als die gemeinmachung, verringerung, oder beschimpffung sein selbst, die vergehung in thaten und worten, ins besondere aber die ausleihung oder darbietung zur unzucht, oder andern unanstaͤndigen und schimpflichen verrichtungen
    1741 Zedler 29 Sp. 947
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