Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Protektionsgeld

Protektionsgeld

, n.


I Vogteiabgabe
  • hat man bei allhiesiger archivo jetzt erwehnter vogtei und daher ruhrenden vogts- oder protectionsgelderen nachgesehen und befunden, dass es zehen marks pagamenti berckensis sind
    1653 Wittrup,RheinbergRG. 52 Anm. 7
II Schutzgeld
  • würde er [privilegiatus oder toleratus] aber von dem famulo [der ein eigenes Gewerbe betreibt] gar ein protections- und schutzgeld erheben, hat er nicht allein das erhobene geld ... abzuführen, sondern auch selbst den verlust des privilegii oder toleranz zu gewärtigen
    1754 Stern,PreußJuden III 2 S. 1247