Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Protektionsgeld
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Protektion
Protektionsbrief
Protektionsgeld
, n.
I
Vogteiabgabe
- hat man bei allhiesiger archivo jetzt erwehnter vogtei und daher ruhrenden vogts- oder protectionsgelderen nachgesehen und befunden, dass es zehen marks pagamenti berckensis sind1653 Wittrup,RheinbergRG. 52 Anm. 7
II
Schutzgeld
- würde er [privilegiatus oder toleratus] aber von dem famulo [der ein eigenes Gewerbe betreibt] gar ein protections- und schutzgeld erheben, hat er nicht allein das erhobene geld ... abzuführen, sondern auch selbst den verlust des privilegii oder toleranz zu gewärtigen1754 Stern,PreußJuden III 2 S. 1247