Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Protokollbuch

Protokollbuch

, n.

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(gebundenes) Buch zum Eintrag von Protokollen 
  • [Befehl bezüglich des Kammergerichts:] darneben auch diejenigen opiniones, so bey den rechts-lehrern gantz streitig, und aber etwan in relationibus causarum mit approbation deß gantzen raths angenommen, mit fleiß colligiren, solches alles in ein sonder protocoll-buch, so die leser in ihrer verwahrung haben sollen, mit vorwissen unsers cammer-richters, durch einen protonotarien, nur per modum conclusionis beschreiben lassen
    1570 RAbsch. III 297
  • unse protocoll- edder kerckenbock 
    1607 Ostfriesland/Sehling,EvKO. VII 1 S. 545
  • dieses ist zuer beßerer bekhreftigung alhier in das protucolbuch ein verleibet worden
    1632 FWB. IV 1215
  • da dann der minister ecclesiæ hierauff, wann es [protocoll] approbirt, oder per vota corrigirt, das protocollbuch, auch zue seinen handen nehmen, hienach jedesmahl wider mit sich in convent bringen: sonsten aber in solcher gueter verwahrung haben, daß keinem menschen, deme es ratione officii nicht zue wißen gebuͤhrt, daß wenigste daraus nit eroͤffnet, sondern alle verhandlung von allen deputirten in stillestem geheimb gehalten werde
    1644 Hartmann,WürtGes. II 291
  • solle der landschreiber schuldig sein das protocol und urthel buch zu führen ohne andere bezahlung
    1650 GraubdnRQ. II 331
  • magistratus hat gleichfallsz das protocoll buch vorzeigen lassen, in welchem judicialia und extrajudicialia so wie sie vorkommen, verzeichnet
    1714 IserlohnUB. 240
  • nichtweniger sind die amts-handels-buͤcher und die generalen protocoll-buͤcher ordentlich zu halten
    1746/85 BrschwWolfenbPromt. III 47
  • bei der eintragung in das protocollbuch muß er [kanzleidirector] sich aller möglichsten, jedoch deut- und vernehmlichen kürze befleißigen
    1748 ActaBoruss.BehO. VIII 87
  • gäbe aber jemand etwas ansehnliches, so zum beständigen unterhalt und verbesserung des arbeits-hauses mit gereichte, derselbe ist in allgemeinen ausdrücken in alle morgen- und abend-gebete mit einzuschliessen, und soll solches auch zu seinen ewigen andencken ins protocoll-buch einverleibet werden
    1751 Krüger,PreußManufakt. 612
  • [Übschr.:] die abschiede sind in das protocoll und recess-buch zu schreiben
    1770? HessSamml. II 282
  • die verhandlungen des presbyteriums dürfen nicht auf lose blätter geschrieben, sondern müssen in ein protocollbuch eingetragen werden
    1819 Rahe,WestfKirche 132
  • schema zum protocoll-buch 
    1828 SammlArnsberg I 48
  • maͤkler-buch, maͤkler-taschen-, hand- oder protocoll-buch, ist dasjenige buch der vereideten maͤkler und agenten, worin dieselben die ge- und verschlossenen geschaͤftsgegenstaͤnde auf der boͤrse, in gegenwart der schließenden partheien, mit bleistift genau verzeichnen muͤssen
    1832 Schlössing,KaufmWB. 210
unter Ausschluss der Schreibform(en):