Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Protonotar

Protonotar

, m.

"Gerichtsschreiber, dessen Aufgabe die Ausfertigung von Gerichtsprotokollen, das Führen der Urteilsbücher, auch das Verlesen von Urteilen ist" RKGO.(Laufs) 310; in städtischen Ratskanzleien höherer Stadtschreiber, bei mehreren der ranghöchste; tw. auch unspezifisch für einen höheren Kanzleibeamten gebraucht
vgl. Notar
  • [Amtseid des Kammerschreibers:] daz er kein gelt inneme, da sy dann der prothonotarien einer by mit dem register ... und schribe daz mit yme an
    um 1400 Seeliger,RegisterKönigsh. 261 Anm. 1
  • als wir den ersamen ... zu unserme prothonotarien und richter unsers stuls zu Mentze gemacht ... han
    1401 Kirn,MainzKanzlei 78
  • [Forderung des Erzbischofs von Mainz:] einen cantzeler, prothonotarien und notarien zu setzen, gelubde und eide von jn zu nemen, die wider zu entsetzen nach unserm willen
    1406 Seeliger,Erzkanzler 60
  • des k. camergerichtes prothonotar 
    1474 MIÖG. 8 (1887) 20 Anm. 4
  • die costung, so auf aushaltung der canzlei protonotarien secretarien schreiber und diener derselben unsers camergerichts canzlei geet
    1498 Fellner-Kretschmayr II 49
  • so der prothonotarien eyner abwesend ... oder anderer verhinderung halben dem prothocollieren im gericht nit außwarten könt, soll alßdann durch den verwalter an sein stat der notarien eyner verordnet werden
    1555 RKGO.(Laufs) I 28 § 8
  • von der notarien ampt. § 1 die notarien sollen ... sich halten in allermassen (wie) von den prothonotarien oben gesetzt ist [folgen weitere Regelungen]
    1555 RKGO.(Laufs) I 29
  • es sollen auch die prothonotarien und die im rhat ihr stadt vertretten den procuratoren die mengel ihrer supplication, darauf inen die begerten proceß abgeschlagen, nicht offenbaren
    1555 RKGO.(Laufs) I 28 § 10
  • sollen unser prothonotarius und secretarien und alle cantzleyvorwandten ... alle handelung, doran der herschafft gelegen, daruber brieff und siegel vorfertiget, lauth unser furstlichen cantzleyordnunge ... in die ordentliche bucher und register schreiben
    1575 Pommern/Kern,HofO. I 111
  • dem proto-notario lieget nach unserem vice-præsidenten ob die aufsicht auf die cantzley-bediente und deren verrichtungen
    1712 BrschwLO. II 16 [ebd.ö.]
  • die wuͤrde eines protonotarius findet man sowohl bey den beyden hoͤchsten reichs-, als bey manchen landesgerichten. im allgemeinen sind darunter personen zu verstehen, welche die gerichtlichen protokolle fuͤhren, die expeditionen besorgen, und die urtheile publiciren
    1795 Scheidemantel,Repert. IV 326
  • das kanzleipersonal [des Reichskammergerichts] als der kanzleiverwalter, protonotarien, notarien und dergleichen werden von Mainz, die advokaten, prokuratoren, boten und pedellen vom kammergericht, und letztere in gleicher anzahl der religion bestellt
    um 1795 StaatsRHeilRömR. 52
  • sie [Notare] werden unter andern auch oͤffentliche schreiber genannt, und unterscheiden sich von den cammergerichtscanzleyverwandten, die unter dem namen der protonotarien und notarien vorkommen
    1803 RepRecht XI 101
  • auch dependiren vom kammergericht die canzleyverwalter, die protonotarien, die notarien, die lectoren, die ingrossisten, die copisten, und andere personen mehr
    1805 RepRecht XII 219
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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