Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): protrahieren

protrahieren

, v.

(ein Verfahren) verzögern
  • [falls] das unter-gericht unrechtmeßig procediret, oder justitiam protrahiret oder denegiret hätte, ... so wollen wir uns der rechtlichen avocation oder andere mittel zu gebrauchen wissen
    1622 GesSammlMecklSchwerin I 70
  • da ... vielmahls wider recht, so gar in lauteren liquidirten sachen, die process also angeordnet, und protrahiret werden, daß dardurch die lites gleichsamb immortales gemacht ... werden
    1631 CAustr. I 637
  • protrahiren, aufziehen, verschleiffen, verschieben, verzoͤgern
    1753 Oberländer 578
unter Ausschluss der Schreibform(en):