Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Protrahierung

Protrahierung

, f.

vorsätzliche Verzögerung
  • [Verdacht, daß die Advokaten] theils aus caprice, ungeziehmender auf protrahirung der processe einzig und allein abzielender begierde und gewinnsucht bey denen wohl abgesprochenen urtheln primae instantiae oͤffters nicht acquiesciren
    1712 HadelnPriv. 338