Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Proviantabzug
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Protonotariumamt
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protrahieren
Protrahierung
Proveid
Proviant
Proviantabrechnung
Proviantabzug
, m.
nur belegt als proviant- und haferabzug
Bed.?, wie Proviantkorn?
Bed.?, wie Proviantkorn?
- weilen ... der proviant- und haber-abzug dato nicht so, wie es billig seyn sollen, beobachtet worden, so ist es damit zu dem fernerweiten abschluß kommen, daß ... beregte abzugs-gelder so gleich und unverlaͤngt gefolget ... werden solle[n]1687 Moser,StaatsR. 30 S. 32Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)