Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Proviantoffizier

Proviantoffizier

, m.

für das Proviantwesen zuständiger Offizier 
  • wegen der proviant-anstalt verbleibt es ingleichen dabey, daß ... im feld aber ein gegenschreiber, nebens noch ein paar proviant officier adjungirt ... werden sollen
    1683 Moser,StaatsR. 30 S. 27
  • das formular des eydes eines proviant-officiers in fraͤnckischen crays lautet also
    vor 1747 Moser,StaatsR. 30 S. 199
  • proviant-officiers, vivriers, sind zu dem commissariate gehoͤrige bedienten, die das proviantwesen zum theil dirigiren, zum theile besorgen helfen
    1757 Eggers,NKriegsLex. II 498
unter Ausschluss der Schreibform(en):