Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Proviantverwaltung

Proviantverwaltung

, f.

Aufgabenbereich des Proviantmeisters 
  • waß das proviant-weeßen betrifft, da hatt man zwar jedem regiment zu fuß einen aigenen proviantmeister verordnet (nb. wegen der reuterey: es wird aber solche proviant-verwaltung vor dießmahl ihme commissario zugleich aufgetragen ...) und selbige mit einer absonderlichen instruction versehen
    1664 DarstWürtG. III 282