Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Provinz

Provinz

, f.
I allgemein Gebiet, Landesbezirk; im Rahmen der Herausbildung des Territorialstaats auch Tendenzbegriff für Territorien mit unterschiedlichen Rechtsbeziehungen zum selben Herrscher, die unter einem einheitlichen Staatsgebilde als Verwaltungseinheiten zusammengefaßt werden, aber noch eine eigene Provinzialverfassung, wenn auch i.d.R. ohne politische Autonomie, besitzen; meton. auch die Provinzialverwaltung (Beleg 1789, S. 190); in den Niederlanden: jeder der sieben Landesbezirke, die sich in der Union von Utrecht 1579 verbunden hatten, häufig bezeichnet als unierte oder vereinigte Provinzen 
II Kirchenprovinz, aus mehreren Diözesen bestehende Verwaltungseinheit, an deren Spitze ein Erzbischof steht
III Ordensprovinz, Verbund von mehreren Klöstern desselben Ordens unter der Leitung eines Provinzials (I)