Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Provinzialrecht
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Provinzialrecht
, n.
für eine Provinz (I) geltende Rechtsordnung, auch die einzelne Rechtsnorm
- was wir wol fur remedia meineten [um die libertas appellationis abzuwenden] ... ein gewißes bestendiges provincialrecht1604 ActaBrandenb. I 74
- [Buchtitel:] B.M. Husan, nucleus saxonicus, oder kurtzer inhalt derer in churf. durchl. zu Sachs. chur- und erblanden zum justitienwerck ... uͤblichen neulichsten provincial-rechten [Leipzig 1650]
- nach ... provinzial- und stadtrechten unsers herzogthums Schleswig1767 SystSammlSchleswH. II 1 S. 31Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- daß alle reichs-cammer-gerichts-beysitzere von allen umstaͤnden derer provincial-rechte und geschichte so vieler deutschen staaten, die unter desselben hoͤchsten gerichtbarkeit stehen, gantz vollkommen informiret seyn sollen ... ist bey menschlicher unvollkommenheit nicht moͤglich sich vorzustellen1768 Cramer,Neb. 75 S. 101
- befehlen wir euch ... saͤmtliche in eurem departement subsistirende und geltende provincial-rechte, statuten, willkuͤhren ... zu sammlen, daraus extracte ... zu formiren, diese extracte ... anhero einzusenden1780 NCCPruss. VI 1944Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- im fuldischen provinzialrechte1789 Thomas,FuldPrR. II 144Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- [Männer,] die der besonderen provincialrechte der verschiedenen teutschen laͤnder kundig waͤren1793 Pütter,BeitrStaatsR. I 162Faksimile - digitalisiert von der UB Bielefeld
- abweichungen der provinzial-rechte gegen das allgemeine landrecht1798 Scotti,Cleve IV 2483
- zur abschaffung dieses provinzialrechts bestimmen wir hiermit einen zeitraum von fuͤnf jahren1804 Heinemann,StatRErfurt 449Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- da aber dieses allgemeine gesetz die provinzialrechte der grundherrschaften nicht aufhebt1808 Krug,StaatswPreuß. 152Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- von den allgemeinen vorschriften der clev.-märkischen kirchenordnung und des allgemeinen landrechts abweichende provinzial- und gewohnheitsrechte1809 Göbell,RhWKO. II 147
- weil diese [rheinischen] provinzen schon vor der französischen herrschaft eine von den östlichen königlichen [preußischen] provinzen ganz abweichende verfassung ... gehabt, [werden sie] ... ein rheinisches provinzialrecht bilden müssen1818 Landsberg,Gutachten 242Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln
- diese modifizierenden und zusätzlichen bestimmungen sowie die besondere gesetzgebung, welche nach der gegenwärtigen verordnung der rheinischen provinzen bestimmt ist und welche ihre eigentümliche beschaffenheit künftig noch weitter notwendig machen wird, sollen als provinzialrecht für dieselben gelten1818 Landsberg,Gutachten 260Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln
- provinzial- und ortsrechte1827 HalberstProvR. p. 5Faksimile - in Google Books
- daß diese bestimmung an den meisten orten der provinz observanzmaͤßig sey, wurde von der regierung und kammer angenommen, weshalb dieselbe auch in den entwurf des provinzialrechts uͤbertragen wurde1827 HalberstProvR. 48Faksimile - in Google Books
- materialien fuͤr das schlesische provinzial-recht1827 Kamptz,Ann. XI 314Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts "Juristische Zeitschriften 1703 - 1830"
- das fuͤr diese provinz geltende provinzialrecht1827 Kamptz,Ann. XI 471Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts "Juristische Zeitschriften 1703 - 1830"