Provision, f.

Unterhalt, Versorgung, Verpflegung, Vorrat (insb. von Lebensmitteln); regelmäßige (jährliche) Zahlung, Leibrente, Pension
im katholischen Kirchenrecht: Verleihung eines Kirchenamtes einschließlich der Benefizien durch die zuständige kirchliche Autorität (provisio canonica)
im Handels- und Wechselrecht
    nach dem Gewinn oder Umsatz berechnete anteilige Vergütung für denjenigen, der ein Waren- oder Geldgeschäft abschließt
Fürsorge, Vorkehrung, Aufsicht
Anordnung, Maßregel, Vorschrift
zeitweilige, vorläufige, provisorische Maßnahme, einstweilige Verfügung; bij provisie vorläufig, einstweilen